• Prüfung der Baubeschreibung
  • Prüfung der Baukosten
  • Prüfung des Zahlungsplanes bzgl. Werthaltigkeit
  • Qualitätsüberwachung
  • Gewährleistungskontrolle
  • Begleitung der Abnahme nach VOB oder BGB gemäß Vertrag

In diesem Sinne übernehmen wir die Architektenleistungen von Planung und Durchführung für Neubauten, Wohngebäuden und Übergabe sowie Gewährleistungskontrolle durch uns.

 

Freischaffende Architektinnen (EL-Nr. 11136 und EL-Nr. 1053 bzw. beratende Ingenieurin EL. Nr. 1053)